Werden SIE Mitglied in der kfd
Sie sind noch nicht Mitglied des größten deutschen Frauenverbandes?
Hier finden Sie fünf gute Gründe, das zu ändern!
Wir stehen für…
- lebendigen Glauben: Frauen leben und entwickeln gemeinsam ihre Spiritualität.
- eine einflussreiche Organisation: Die kfd setzt sich in Kirche, Politik und Gesellschaft für die Interessen von Frauen ein.
Die Stimme jedes Mitglieds hat Gewicht.
- eine starke Gemeinschaft: Feiern und Aktionen festigen soziale Netzwerke.
- persönliche Entwicklung: Die kfd fördert die Qualifikation ihrer Mitglieder.
- Service und wirtschaftliche Vorteile: Als starker Verband handelt die kfd für ihre Mitglieder lukrative Vergünstigungen aus.
kfd-Mitglied werden
Sie erklären Ihren Beitritt in der Pfarrei. Die Beitrittserklärung können Sie ausgefüllt
der kfd-Ansprechpartnerin in Ihrer Gemeinde übergeben.
kfd-Mitglieder zahlen zur Finanzierung der verbandlichen Aufgaben einen Beitrag,
der sich zusammensetzt aus Anteilen für die Pfarrgemeinschaft,
für den Diözesanverband und den Bundesverband.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei uns ab dem 1. Januar 2024 40 € pro Jahr.
Jedes Mitglied erhält die Mitgliederzeitschrift „JUNIA“ und
dreimal jährlich die Diözesanbeilage “Nah Dran”.
Die Beitrittserklärung können Sie ausgefüllt der kfd Ansprechpartnerin in Ihrer Gemeinde übergeben.
Mitteilung: JUNIA Heft September/Oktober 2024 Seite: 18
Umstellungen auf Jahresrechnungen und einen einheitlichen Kündigungstermin
Auf der kfd-Bundesversammlung wurde eine Umstellung auf Jahresrechnungen und einen einheitlichen Kündigungstermin im kfd Bundesverband beschlossen.
Das bedeutet: Alle Gruppen bekommen eine einheitliche Rechnung bis Mitte Februar.
Zahlungsziel ist im Jahr 2025 und im Jahr 2026 der 30. September,
ab 2027 ist es der 30. Juni.
Unterjährige Rechnungen und Beitragskürzungen erfolgen nicht mehr.
Viele Gruppen haben bereits erfolgreich auf dieses Format umgestellt.
Dieses ist wichtig für ALLE kfd Mitglieder:
Kündigungen müssen dem kfd Bundesverband bis zum 15. November vorliegen.
Wird dieser Termin nicht eingehalten, läuft die Mitgliedschaft weiter.
Beachten Sie gegebenenfalls frühere Kündigungstermine in den Satzungen Ihres Diözesanverbandes/Landesverbandes.
Das bisherige Verfahren hatte in der Vergangenheit auf den unterschiedlichen Verbandsebenen zu Unklarheiten und erheblichen Mehraufwendungen geführt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne im kfd Bundesverband an:
Katharine >Franek, Verbandsreferentin,
Tel.: 0211 44992-38 Mail: katharina.franek@kfd.de
Dijana Galzina, Mitgliederservice/Mitgliederverwaltung
Tel.: 0211 44992-34 Mail: dijana.galzina@kfd.de